AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§1
Der Kunde des Immobilienzentrums Hoffmann ist verpflichtet, bei Abschluss eines durch das Immobilienzentrum Hoffmann vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte keine ausdrückliche Vereinbarung über eine Provision getroffen worden sein, verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufs bzw. Verkaufs einer Immobilie, eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn das Immobilienzentrum Hoffmann als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrags verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 3 Monatsnettokaltmieten inkl. MwSt. zu zahlen. Die Neufassung des WoVermG besagt, dass üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber des Immobilienzentrums Hoffmann ist. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber des Immobilienzentrums Hoffmann kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von Immobilienzentrum Hoffmann eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,5 Monatsnettokaltmieten inkl. MwSt.

§2
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3
Alle unterbreiteten Angebote des Immobilienzentrums Hoffmann sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt das Immobilienzentrum Hoffmann keine Gewähr oder Haftung. Das Immobilienzentrum Hoffmann ist nicht verpflichtet, die Angaben, die es von Dritten erhält, zu überprüfen. Aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte ist dies auch nicht möglich.

§ 4
Die durch das Immobilienzentrum Hoffmann übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Immobilienzentrum Hoffmann gestattet. Das Immobilienzentrum Hoffmann verpflichtet sich, sämtliche Daten, die es im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Das Immobilienzentrum Hoffmann weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§5
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Informationen zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde des Immobilienzentrums Hoffmann auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§6
Das Immobilienzentrum Hoffmann hat Anspruch auf die vereinbarte Provision, auch wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder Miete statt Kauf oder Erbpacht statt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§7
Das Immobilienzentrum Hoffmann übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch folgende Umstände entstanden sind: Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Immobilienzentrums Hoffmann, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Das gilt auch für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Immobilienzentrums Hoffmann, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Das Immobilienzentrum Hoffmann haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Das Immobilienzentrum Hoffmann haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Immobilienzentrums Hoffmann ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Das Immobilienzentrum Hoffmann übernimmt keine Haftung für die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei.

§ 8
Das Immobilienzentrum Hoffmann wird in der Regel auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig, es sei denn, es ist ausdrücklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.

§9
Der Kunde ist verpflichtet, das Immobilienzentrum Hoffmann umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Im Falle eines Verkaufs einer Immobilie durch den Verkäufer ohne Einschaltung des Immobilienzentrums Hoffmann und ohne vorherigen Abschluss eines Makleralleinauftrags mit dem Immobilienzentrum Hoffmann verpflichtet sich der Verkäufer, einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 15 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen, ebenso kann das Immobilienzentrum Hoffmann einen höheren Schaden nachweisen.

§10
Das Immobilienzentrum Hoffmann hat Anspruch auf Auskunft über den Käufer/Mieter und die Konditionen des abgeschlossenen Kauf- oder Mietvertrags, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.

§11
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Geschäftssitz des Immobilienzentrums Hoffmann in Köln.